Mitglieder


Ausschüsse

Die Corporate Governance von OHB dient der Sicherstellung einer verantwortungsbewussten, auf Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Kontrolle des Konzerns. Der Aufsichtsrat der OHB SE hat einzelne Aufgaben an drei Ausschüsse delegiert, die diese zu Händen des Aufsichtsrates vertieft bearbeiten. Dem Personalausschuss, dem Prüfungsausschuss sowie dem Corporate Governance und Nominations-Ausschuss gehören jeweils mindestens drei Mitglieder des Aufsichtsrates an.

Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Aufsichtsrates Ingo Kramer (Vorsitzender des Ausschusses), Robert Wethmar und Raimund Wulf.

Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Namentlich überprüft er:

  • die Ausgestaltung des Rechnungswesens;
  • die Organisation und den Inhalt der Finanzkontrolle inklusive der Internen Revisionen;
  • die finanzielle Berichterstattung an die Aktionäre, den Kapitalmarkt und das Publikum sowie die Beziehung mit den Konzernrechnungsprüfern;
  • die Finanzplanung und das Budget sowie dessen Erfüllung;
  • die Anlage der flüssigen Mittel und die Finanzlagen
  • die längerfristigen Business Pläne und Strategie sowie deren Kommunikation im Rahmen des Jahresberichtes;
  • das Risikomanagement, interne Kontrollsysteme, die Risikopläne und –Beurteilung der Konzernleitung;
  • die Steuerbelange und überwacht die Steuer-Risiken und Steuer-Governance inkl. die Steuerstrategie des Unternehmens.

Außerdem überwacht dieser Ausschuss die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Der Personalausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Aufsichtsrates Robert Wethmar (Vorsitzender des Ausschusses), Ingo Kramer und Dr. Hans Königsmann.

Die Mitglieder dieses Ausschuss bereiten Vorschläge zu Händen des Aufsichtsrates zur Bestellung neuer Vorstandsmitglieder vor und befassen sich mit der Nachfolgeplanung und der Evaluation von Kandidaten für die Konzernleitung. Im Auswahl- und Nominationsverfahren berücksichtigt der Personalausschuss Unabhängigkeit, Fachkenntnis, Erfahrung sowie die Kompetenzen (auch in Bezug auf wirtschaftliche, umweltrelevante und soziale Aspekte), die für die Aufgaben des Vorstandes oder der Konzernleitung erforderlich sind. Dabei ist, soweit möglich, Ausgewogenheit in Bezug auf Vielfalt anzustreben - insbesondere hinsichtlich Geschlecht, Alter, Nationalität bzw. Herkunftsland, Kompetenzen, Erfahrungen und Denkweisen. Diese Kriterien schließen ethnische Herkunft und Zugehörigkeit grundsätzlich mit ein.

Der ESG, Corporate Governance und Nominations Ausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Aufsichtsrates Robert Wethmar (Vorsitzender des Ausschusses), Raimund Wulf und Dr. Hans Königsmann.

Dieser Ausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei Fragen der Corporate Governance, Compliance sowie der Ausrichtung der Tätigkeit des Unternehmens auf eine nachhaltige Geschäftsführung. Er überwacht in rechtlicher Hinsicht die Einhaltung interner Geschäfts- und Verhaltensgrundsätze, einschließlich Sicherheit und Umweltschutz.

Im Auswahl- und Nominationsverfahren berücksichtigt dieser Ausschuss Unabhängigkeit, Fachkenntnis, Erfahrung sowie die Kompetenzen (auch in Bezug auf wirtschaftliche, umweltrelevante und soziale Aspekte), die für die Aufgaben des Aufsichtsrats erforderlich sind. Dabei ist, soweit möglich, Ausgewogenheit in Bezug auf Vielfalt anzustreben - insbesondere hinsichtlich Geschlecht, Alter, Nationalität bzw. Herkunftsland, Kompetenzen, Erfahrungen und Denkweisen. Diese Kriterien schließen ethnische Herkunft und Zugehörigkeit grundsätzlich mit ein.

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