Corporate-Governance-Kodex
Im Februar 2002 hat eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte Regierungskommission den Corporate-Governance-Kodex vorgestellt. Der Kodex beinhaltet wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und enthält international und national anerkannte Standards verantwortungsvoller und wertorientierter Unternehmensführung.
Der Corporate-Governance-Kodex umfasst drei Arten von Regelungsstufen:
- Gesetzliche Regelungen
- Empfehlungen (Soll-Regelungen)
- Anregungen (Sollte-/Kann-Regelungen)
Die Vorschriften der gesetzlichen Regelungen sind bindend und daher nicht Bestandteil dieser Entsprechenserklärung. "Soll"-Regelungen sind Gegenstand der Erklärung; bei Abweichungen sind die Unternehmen jedoch verpflichtet, dies offenzulegen ("comply or explain"). So genannte "Sollte"-Regelungen bedürfen bei Abweichungen keiner Erklärungspflicht.