Corporate-Governance-Kodex

Im Februar 2002 hat eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte Regierungskommission den Corporate-Governance-Kodex vorgestellt. Der Kodex beinhaltet wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und enthält international und national anerkannte Standards verantwortungsvoller und wertorientierter Unternehmensführung.

Der Corporate-Governance-Kodex umfasst drei Arten von Regelungsstufen:

  • Gesetzliche Regelungen
  • Empfehlungen (Soll-Regelungen)
  • Anregungen (Sollte-/Kann-Regelungen)

Die Vorschriften der gesetzlichen Regelungen sind bindend und daher nicht Bestandteil dieser Entsprechenserklärung. "Soll"-Regelungen sind Gegenstand der Erklärung; bei Abweichungen sind die Unternehmen jedoch verpflichtet, dies offenzulegen ("comply or explain"). So genannte "Sollte"-Regelungen bedürfen bei Abweichungen keiner Erklärungspflicht.