ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENS­FÜHRUNG

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d und § 289f Handelsgesetzbuch umfasst die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes (AktG), relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Ziele für dessen Zusammensetzung und den Stand der Zielerreichung. Außerdem beinhaltet die Erklärung Informationen zur Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats, Angaben zur Nachfolgeplanung im Vorstand und Ziele in Bezug auf die Frauenquote und deren Einhaltung. Weiterhin sind Informationen zur Vergütung der Gremienmitglieder und deren Aktienbesitz, zu Directors‘ Dealings sowie zur Hauptversammlung enthalten.

Der Vergütungsbericht über das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG sind nach der Veröffentlichung auf folgender Internetseite zu finden:
https://www.ohb.de/corporate-governance/verguetung

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist auf folgender Internetseite zu finden:
https://www.ohb.de/corporate-governance/entsprechenserklaerung

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die OHB SE übernimmt als Konzernobergesellschaft die Funktion einer aktiven Holdinggesellschaft für den OHB-Konzern. Das operative Geschäft wird im Wesentlichen durch in- und ausländische Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. Die Einhaltung der Vorgaben der Unternehmensführung wird durch Konzerndirektive, unternehmensinterne Richtlinien sowie Regelungen in den Satzungen und Geschäftsanweisungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen sichergestellt. Die großen operativen Tochtergesellschaften verfügen zudem über einen eigenen Aufsichts- oder Beirat, der die jeweilige Geschäftsführung überwacht und beratend begleitet.

Der Code of Conduct ist unsere Grundlage für gute Unternehmensführung. Er beinhaltet Mindeststandards, die für alle Mitarbeitenden sowie jedes Organ des OHB-Konzerns weltweit verbindlich sind. Zur Konkretisierung wurden zehn Grundsätze formuliert:

  • Wir sind uns der Voraussetzungen für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg bewusst.
  • Wir halten uns an geltendes Recht auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene.
  • Wir achten auf eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung.
  • Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden, Themen offen und ohne Sorge vor Repressalien anzusprechen. Mitarbeitende, die in gutem Glauben Bedenken in Bezug auf Vorgänge im Unternehmen äußern, dürfen deswegen keine Nachteile erfahren.
  • Wir gehen respektvoll und vertrauensvoll miteinander um. Wir sorgen für ein Arbeitsumfeld, das frei von Diskriminierung ist.
  • Wir fördern Qualifikation und Kompetenz sowie Einsatz und Leistung aller Mitarbeitenden.
  • Jede Person hat das Recht, Ihre Meinung zu Vorgängen im Unternehmen frei zu äußern.
  • Wir legen mögliche oder tatsächliche Interessenkonflikte offen und lösen diese schnellstmöglich.
  • Wir gehen verantwortungsvoll mit Firmeneigentum oder anderen Vermögenswerten des Unternehmens um.
  • Wir beachten die nationalen und internationalen Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen.

Weitere Prinzipien beziehen sich auf den Umgang mit Geschäftspartnerinnen und dritten Personen, den Umgang mit Informationen und den Umgang mit Menschen und Umwelt.

Darüber hinaus gibt es weitere externe und interne Vorgaben, die die Grundstruktur für Ausgestaltung einer verantwortungsbewussten, transparenten und auf Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung bilden. Zu nennen sind hier insbesondere gesetzliche Anforderungen, die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Geschäftsordnung und Satzung des Aufsichtsrats beziehungsweise des Vorstands sowie Leitlinien und Werte.

Darüber hinaus erfolgt die Unternehmensführung bei der OHB SE unter Beachtung von Nachhaltigkeits- und Diversitätsgrundsätzen.

Nachhaltigkeitsansatz

OHB ist es ein zentrales Anliegen einen Beitrag zu einer nachhaltigen volkswirtschaftlichen Entwicklung zu leisten. Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung bewusst und möchten den nachfolgenden Generationen ihre Lebensgrundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten bewahren. Dabei nutzen wir den Weltraum, um Antworten auf die komplexen Fragen unserer Zeit zu finden.

Organisatorisch ist das Nachhaltigkeitsmanagement dem Vorstand der OHB SE zugeordnet. Damit unterstreicht OHB die strategische Bedeutung von Nachhaltigkeit für das unternehmerische Selbstverständnis und steuert die praktische Umsetzung von höchster Stelle aus.

Das Leitbild der Nachhaltigkeit, welches mit einem integrierten Nachhaltigkeitsmanagement unterlegt ist, ist integrierter Bestandteil der Unternehmensstrategie und fasst Grundsätze unternehmerischer Verantwortung von OHB zusammen, die im Einklang mit dem Anspruch an nachhaltiges Wirtschaften stehen:

  • Wir denken integriert und zukunftsorientiert unter Berücksichtigung ethischer, gesellschaftlicher und ökologischer Themenstellungen.
  • Wir arbeiten aktiv daran unser Unternehmen und unsere Produkte nachhaltiger zu machen.
  • Wir respektieren die Einzigartigkeit des Weltraums und setzen uns für Nachhaltigkeit auch im Weltall ein.
  • Wir nutzen unsere Kenntnisse aus der Raumfahrt, um Nachhaltigkeitslösungen zu erarbeiten und so die Nachhaltigkeit anderer zu ermöglichen.

Am 28. Oktober 2024 wurde vom Vorstand der OHB SE sowie den Geschäftsführenden der Geschäftssegmente SPACE SYSTEMS, AEROSPACE und DIGITAL die Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet. Die Strategie beschreibt die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Handlungsfelder sowie deren Zielsetzungen und Messindikatoren für eine erfolgreiche Zielumsetzung.

Weitere Informationen können dem aktuellen Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden:
https://www.ohb.de/investor-relations/publikationen/nachhaltigkeitsberichte

Diversitätsgrundsätze

Vorstand und Aufsichtsrat bekennen sich ausdrücklich zur Vielfalt im gesamten OHB-Konzern.

Danach heißt Vielfalt:

  • Wertschätzung und Respekt der Einzigartigkeit jedes Individuums mit seinen besonderen Fähigkeiten und Talenten,
  • Chancengleichheit und -gerechtigkeit auf allen Ebenen,
  • Vermeidung jeder Art von Diskriminierungen, und
  • Überzeugung, dass Vielfalt Kreativität und Innovation fördert. Somit stellt sie sowohl eine Bereicherung der Unternehmenskultur als auch einen Erfolgsfaktor zur Erreichung von strategischen Zielen dar.

In der heutigen Gesellschaft, die stark vom demografischen Wandel geprägt ist, sieht der OHB-Konzern in der Diversität eine unverzichtbare Säule unserer Unternehmenskultur. Deswegen wollen wir die individuellen Fähigkeiten, Kompetenzen und Talente unserer Mitarbeitenden wertschätzen und fördern. Denn in der Vielfalt unserer Belegschaft liegt unser Potenzial immer besser zu werden. Diversität sehen wir als ein Gewinn für das Unternehmen, für alle Mitarbeitenden und die Gesellschaft. Sie ist das Band, das die Bindung zu den Mitarbeitenden fördert, uns als Team motiviert, und unseren Zusammenhalt stärkt.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung.

Die Mitglieder des Vorstands haben die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand, ihres Vorstandsvertrages sowie der Vorstandsbeschlüsse und sonstigen allgemeinen Unternehmensregeln zu führen. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit der Vorstandsmitglieder. Angaben zur Zusammensetzung des Vorstands sind auf folgender Internetseite zu finden:

https://www.ohb.de/unternehmen/vorstand

Ihre Geschäftsführungsbefugnis im Einzelnen wird im Geschäftsverteilungsplan des Vorstands geregelt. Gemäß den Vorgaben des Geschäftsverteilungsplanes übernimmt jedes Mitglied des Vorstands die inhaltliche Verantwortung für ein definiertes Ressort. Unabhängig davon tragen die Vorstandsmitglieder gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensführung. Beschlüsse des Vorstands werden vor allem in den Vorstandssitzungen aber auch im schriftlichen Verfahren oder im Wege sonstiger Kommunikation gefasst.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie seiner Beschlüsse aus. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats. Er besteht satzungsgemäß aus fünf Mitgliedern.

Beschlüsse des Aufsichtsrats werden vor allem in den Aufsichtsratssitzungen, aber auch im schriftlichen Verfahren oder im Wege sonstiger Kommunikation gefasst. Im Jahr 2024 fanden sechs Sitzungen des Aufsichtsrats statt.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der OHB SE hat einzelne Aufgaben an drei Ausschüsse delegiert, die diese für den Aufsichtsrat vertieft vorbereiten und beraten. Dem Personalausschuss, dem Prüfungsausschuss sowie dem ESG, Corporate Governance und Nominations Ausschuss gehören je drei Mitglieder des Aufsichtsrats an. Weitere Angaben sind auf folgender Internetseite zu finden:

https://www.ohb.de/unternehmen/aufsichtsrat

Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im vierten Quartal 2024 eine Selbstbeurteilung ihrer Aufsichtsratstätigkeit sowie der Gremienarbeit durchgeführt. Die Selbstbeurteilung erfolgte zunächst anhand einer speziell für diesen Zweck entwickelten Matrix, mit deren Hilfe einzelne Aspekte der Aufsichtsratstätigkeit hinterfragt wurden. Das Gremium hat sich sodann in der Sitzung des ESG, Corporate Governance und Nominations Ausschusses am 5. Dezember 2024 und der Aufsichtsratssitzung am 19. Dezember 2024 intensiv mit den im Rahmen der Selbstbeurteilung erzielten Einzelergebnisse befasst und ein konstruktives Fazit für die weitere Aufsichtsratsarbeit gezogen.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Entwicklung des Auftragseingangs, der Gesamtleistung, des Ergebnisses und der Auslastung der OHB SE, des Konzerns und der einzelnen Unternehmenssegmente. Darüber hinaus berichtet er dem Aufsichtsrat fortlaufend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, die wesentlichen Beteiligungsprojekte sowie die Risikolage des Unternehmens.

Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat

Nachfolgeplanung

OHB erachtet die Vielfalt von Vorstand und Aufsichtsrat als Garant für eine erfolgreiche Unternehmensführung. Diversität soll sich vor allem in der Vielfalt individueller Erfahrungshintergründe und Qualifikationen der Mitglieder sowie in der Repräsentanz von Frauen und Männern in beiden Gremien widerspiegeln. Zentrales Ziel bei der Gremienbesetzung war und ist es, gewachsene Branchenexpertise im Raumfahrtgeschäft und einschlägige Führungserfahrung im unternehmerischen Umfeld zu kombinieren.

Neben der gezielten Gewinnung interessanter Profile von außen genießt unternehmensintern der systematische Aufbau eines Kandidatinnen- und Kandidatenpools aus den Führungskreisen der Konzernunternehmen besondere Aufmerksamkeit. Das im Jahr 2020 im Auftrag des Aufsichtsrats initiierte Projekt „Generationswechsel in Schlüsselpositionen“ soll eine gezielte Vorbereitung von internem Nachwuchs für Vorstands- und Aufsichtsratspositionen gewährleisten. Bei der Zusammensetzung der Teilnehmergruppe wird wiederum den Kriterien Geschlechter- und Qualifikationsvielfalt zentrale Bedeutung beigemessen. Daneben sind uns internationale Erfahrung, möglichst große beruflichen Vielfalt und eine Erhöhung der Altersdiversität ein großes Anliegen. Im Rahmen dieses Projekts findet im Aufsichtsrat der OHB SE unter Federführung von dessen Vorsitzenden eine regelmäßige Fortschrittsberichterstattung sowie eine Bewertung der Besetzungssituation auf den wesentlichen Schlüsselpositionen des OHB-Konzerns statt.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Die OHB SE strebt an, die Besetzung des Aufsichtsrats unter den oben genannten Diversitäts-Gesichtspunkten durchzuführen, und hat hinsichtlich der Besetzung des Gremiums die nachstehenden Zielvorgaben formuliert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen insgesamt und nicht jedes Mitglied für sich über die folgenden Kompetenzen verfügen:

  • Fachwissen in der Luft- und Raumfahrtbranche mit einem Schwerpunkt in der Raumfahrttechnik
  • Internationale mehrjährige praktische Erfahrung in der Industrie und öffentlichen Organisationen/Agenturen
  • Fundierte, langjährige Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, Bilanzierung, Rechnungswesen und Verwaltung
  • Fundierte, langjährige Kenntnisse in den Bereichen Nachhaltigkeitsmanagement und ESG

Außerdem soll dem Diversitäts-Gedanken insbesondere mit dem Ziel der Vermeidung einer ausschließlich heterogenen Besetzung des Aufsichtsrats Rechnung getragen werden. Darüber hinaus wird eine Kombination von Mitgliedern aus dem technischen und kaufmännischen Bereich angestrebt.

Stand der Zielerreichung

Mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wethmar, Partner in einer international tätigen Anwaltskanzlei und Dr. Hans Königsmann, langjähriger Vice President beim US-Raumfahrtunternehmen Space Exploration Technologies Corp. (SpaceX), verfügt der Aufsichtsrat über umfassende internationale Erfahrung und das angestrebte Fachwissen. Ingo Kramer, langjähriger Geschäftsführer des Familienunternehmens J. Heinr. Kramer mit branchenübergreifender Erfahrung als geschäftsführender Gesellschafter und aktives Mitglied in wirtschaftlichen und politischen Organisationen, Raimund Wulf, mit seiner jahrzehntelangen Kapitalmarkterfahrung in verschiedenen Kreditinstituten und Claire Wellby, Direktorin bei KKR, mit mehrjähriger Erfahrung in den Bereichen Private Equity und Investment Banking runden das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats mit ihrer umfassenden kaufmännischen Erfahrung ab. Insgesamt konnte die gewünschte Vielfalt durch die Besetzung des Gremiums in hohem Maße erreicht werden.

Die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter beträgt zwei. Im zurückliegenden Geschäftsjahr war der Aufsichtsrat mit folgenden unabhängigen Anteilseignervertretern besetzt: Robert Wethmar, Ingo Kramer und Dr. Hans Königsmann.

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Seit dem 1. Mai 2015 gilt in Deutschland das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Seine wesentlichen Bestimmungen fanden auch Eingang in den Deutschen Corporate Governance Kodex. Börsennotierte Unternehmen und Unternehmen, die der Mitbestimmung unterliegen, sind dazu verpflichtet, sich selbst Ziele hinsichtlich des Frauenanteils in ihren Vorständen und in ihren obersten beiden Managementebenen unterhalb des Vorstands zu setzen und diese eigenständig definierten Ziele zusammen mit einer Frist für die Zielerreichung zu veröffentlichen.

Der Aufsichtsrat der OHB SE hat in der Sitzung am 19. Dezember 2024 dazu den folgenden Beschluss gefasst: Der Aufsichtsrat der OHB SE legt die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Gesellschaft auf 20 % sowie im Vorstand der Gesellschaft auf 20 % fest. Diese Zielgrößen sollen bis zum 31. Dezember 2026 Gültigkeit haben. Die im Aufsichtsrat zu erreichende Quote in Höhe von 20 % wurde zum Jahresende aufgrund der Berufung von Claire Wellby in den Aufsichtsrat erreicht. Die für den Vorstand festgelegte Quote wurde ebenfalls erreicht.

Die Beschlüsse für Zielgrößen für die erste Ebene unterhalb des Vorstands auf 30 % und für die zweite Ebene auf 40 % wurden nicht geändert. Diese Zielgrößen werden noch bis zum 31. Dezember 2026 Gültigkeit haben. Diese Zielgrößen wurden im zurückliegenden Geschäftsjahr eingehalten.

Vergütung

Der Vergütungsbericht über das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG sind nach der Veröffentlichung auf folgender Internetseite zu finden:

https://www.ohb.de/corporate-governance/verguetung

Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 hielt Daniela Schmidt, Mitglied des Vorstands, 600 Aktien.

Directors‘ Dealings

Im Berichtsjahr 2024 sind von den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie nahestehenden juristischen Personen keine Wertpapiergeschäfte vorgenommen worden.

Hauptversammlung

Die Aktionäre der OHB SE üben Ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle per Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der OHB eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen.

Im Vorfeld einer Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den auch auf unserer Internetseite verfügbaren Geschäftsbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind unter folgender Adresse verfügbar:

https://www.ohb.de/investor-relations/hauptversammlung