Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als OHB SE nach und bekennen uns zu diesen in der veröffentlichten Grundsatzerklärung.
Um die Einhaltung des LkSG im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette sicherzustellen, haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie zu Verstößen gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Verpflichtungen gemeldet werden.